UKW Funk SRC

Short Range Certificate

-ca. 8 Doppelstunden Theorie-

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis berechtigt den Inhaber zur Teilnahme am Mobilen Seefunkdienst auf UKW auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen. Es schließt die Bedienung von Seefunkstellen auf UKW und Sicherheitsfunksystemen (GMDSS) ein, nicht aber die Bedienung von Schiffsfunkstellen (Binnenfunk), d. h. von Funkstellen auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Das Adjektiv beschränkt bezieht sich dabei auf die Art der Funkanlagen (UKW), nicht auf eine regionale oder zeitliche Einschränkung.

Das SRC ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine UKW-Funkanlage an Bord ist. Im Gegensatz zu den amtlichen Sportbootführerscheinen ist es allerdings nicht ausreichend, dass nur der Schiffsführer im Besitz des Funkbetriebszeugnisses ist. Jeder, der die Seefunkstelle bedient, muss über das entsprechende Funkbetriebszeugnis verfügen.

Voraussetzungen und Erwerb:

  1. ein Mindestalter von 15 Jahren
  2. Kopie des Personalausweises
  3. Lichtbild (38 x 45 mm)

Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission des DMYV oder DSV abgenommen. Die Prüfung besteht aus drei theoretischen Teilen und einem praktischen Teil. Im theoretischen und im praktischen Teil sind Grundkenntnisse der englischen Sprache und das Beherrschen von englischen Fachausdrücken erforderlich, die im praktischen Funkverkehr üblich sind.

Innerhalb von 60 Minuten muss im Theorieteil:

–Einer von zwölf Fragebögen mit 24 Fragen aus einem Fragenkatalog von 180 Fragen schriftlich beantwortet
werden (30 Minuten)
–Eine in englischer Sprache diktierte Meldung richtig aufgenommen und ins Deutsche übersetzt werden; der Text der Meldung entstammt dabei  einer Sammlung von 27 Texten, die schon vor der Prüfung bekannt sind. (15 Minuten)
–Eine weitere Meldung aus den 27 Texten schriftlich vom Deutschen ins Englische übersetzt werden. (15 Minuten)

Der praktische Teil:

besteht aus Pflichtaufgaben (Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr, jeweils als DSC- und als Sprechfunk-Aussendung) und weiteren Aufgaben (aus den Gebieten Sicherheitsverkehr, Routineverkehr, Handhabung des Funkgeräts und ähnlichem).

Als bestanden gilt der theoretische Prüfungsteil, wenn bei der Bearbeitung des in der Prüfung vorgelegten Fragebogens innerhalb von 30 Minuten mindestens 19 von 24 erreichbaren Punkten erzielt wurden.[2]  Die gesamte Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen  Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen vor demselben Prüfungsausschuss möglich.

Hinweis: 

Je nach Corona Situation behalten wir uns vor, den Präsenzkurs als Live Online Schulung anzubieten.

Quelle: Wikipadia