SBF Binnen

Sportbootführerschein Binnen

-ca. 5 Doppelstunden Theorie-

Bei dem Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportbootes auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Ein Sportboot ist dabei ein nicht gewerbsmäßig verwendetes Fahrzeug von weniger als 15 m Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden. Sportboote mit einer Antriebsmaschine, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 kW (15 PS) beträgt, sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen. Auf dem Rhein liegt die Grenze bei 3,68 kW (5 PS). Der SBF Binnen wird für die Antriebsarten Antriebsmaschine und Segel erteilt; beide Antriebsarten werden dabei in einem gemeinsamen Dokument bescheinigt.

Der SBF Binnen Segel wird nur auf den in Anlage 2 der SportbootFüV-Bin genannten Binnenwasserstraßen benötigt (Havel-Oder-Wasserstraße, Untere-Havel-Wasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße). Zum 1. Mai 2012 entfiel der Sportbootführerschein Binnen für das Surfbrett ersatzlos. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist zum Führen von Segelsurfbrettern künftig kein Führerschein mehr erforderlich, ebenso die besondere Fahrerlaubnispflicht in Berlin. Außerhalb der genannten Binnenwasserstraßen gibt es in Deutschland für Segelboote ohne Motor keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche)[5] und in Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist für Sportboote ab 12 m² Segelfläche oder mehr als 4,4 kW (6 PS) das Bodenseeschifferpatent A bzw. D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Gemeinde) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung.

Die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Führerscheine galten nur für Boote mit bis zu 15 Tonnen Wasserverdrängung. Diese Beschränkung wurde auch für alte Führerscheine aufgehoben[6]. (Für Boote > 15 m bis zu 25 m ist das Sportschifferzeugnis erforderlich).

Voraussetzungen und Erwerb:

-Allgemein:
    o Lebensalter: mindestens 14 Jahre (Segel)/mindestens 16 Jahre (Motor)
    o Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (ausreichendes Hör- und Sehvermögen, körperlich und   geistig geeignet)
    o Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
    o Lichtbild (38 x 45 mm)
    o bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

-Prüfungen:
    o Theorie: Basisfragen: Schifffahrtsrecht, Seemannschaft, Wetterkunde allgemein; spezifische Fragen Binnen; spezifische Fragen Segeln (nur bei Segel).
    o Praxis: Manöver und Knotenkunde

Seit 1. Mai 2012 gilt für den Theorieteil ein Fragenkatalog bestehend aus 72 Basisfragen, 181 spezifischen Fragen Binnen und 47 spezifischen Fragen Segeln. Von den insgesamt 300 Fragen umfassenden Katalog entsprechen die Basisfragen denen des Sportbootführerscheins See.

Aus dem Katalog sind 15 verschiedene Fragebögen mit jeweils 30 Fragen zur Prüfung des Führerscheins nur unter Motor, 15 weitere verschiedene Fragebögen mit je 25 Fragen zur Prüfung des Führerscheins nur unter Segeln, sowie zusätzlich 15 verschiedene Fragebögen mit jeweils sieben Fragen für die Ergänzungsprüfung Segeln zum Sportbootführerschein Binnen unter Motor gebildet, von denen in der Prüfung entsprechend ein Satz zu bearbeiten ist. Es handelt sich um Multiple-Choice Antwortmöglichkeiten mit einer Auswahl von vier Antworten, wovon jeweils nur eine richtig ist.

Die zur Beantwortung zur Verfügung stehende Zeit beträgt 45 Minuten für die Prüfung nur unter Motor (maximal 6 Falschantworten), 60 Minuten für die Prüfung unter Motor und Segeln (maximal acht Falschantworten), sowie 15 Minuten für die Zusatzprüfung unter Segeln alleine, wenn der Sportbootführerschein unter Motor schon vorhanden ist (max. zwei Falschantworten). Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen auf vorherigen Antrag möglich, eine mündliche Nachprüfung nicht möglich.

Die praktische Prüfung besteht aus verschiedenen Manövern (Ab- und Anlegen, Wende, Halse, Boje über Bord mit Q-Wende, ggf. Beidrehen und Segel setzen/bergen), Fahren von verschiedenen Kursen zum Wind und seemännische Knoten (Achtknoten, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Kreuzknoten, einfacher und doppelter Schotstek, Palstek, Stopperstek, Webeleinstek, Belegen auf einer Klampe mit Kopfschlag).

Beide Teile der Prüfung (Theorie und Praxis) können sowohl zusammen als auch separat abgelegt werden, sofern sie nicht länger als zwölf Monate auseinanderliegen.

Inhabern des Sportbootführerscheins See wird die praktische Prüfung in der Antriebsart Maschine erlassen. Inhabern des Sportküstenschifferscheins oder des Sportseeschifferscheins wird die praktische Prüfung in der Antriebsart unter Segeln erlassen. Bodenseeschifferpatente A und D können ohne weitere Prüfung in den entsprechenden Sportbootführerschein umgeschrieben werden.


Hinweis: 

Je nach Corona Situation behalten wir uns vor, den Präsenzkurs als Live Online Schulung anzubieten.

Quelle: Wikipadia