AGB

AGBs

Bootsfahrschule OWL

Allgemeine Geschäfsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Theorie – und Praxiskurse

§1

a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Bootsfahrschule-OWL den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an Theorie- und/oder Praxiskursen verbindlich an.

b) Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen und wir durch uns schriftlich bestätigt.

c) Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Bootsfahrschule-OWL zustande.

Es bedarf keiner bestimmten Form dazu.

§2

a) Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangs-

gebühren.

Mit der Gebühr ist die Ausbildung durch die Bootsfahrschule-OWL abgegolten. Die An- bzw. Abreise zum Lehrgang ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungs- und des Verantwortungsbereiches der

Bootsfahrschule-OWL.

Im übrigen ergeben sich die vertraglichen Leistungen aus dem Prospekt

und aus den Angaben der Bestätigung.

b) Die Kursgebühr muss binnen 15 Tagen nach Rechnungserhalt, jedoch

spätestens 5 Tage Tage vor Kursbeginn gezahlt werden.

c) Zur Prüfung kann nur angemeldet werden, wer die Lehrgangsgebühren

vollständig bezahlt hat.

§3

Bei mangelnder Teilnehmerzahl – d.h. vier Personen oder weniger pro Kurs-

behält sich die Bootsfahrschule-OWL vor, von dem Vertrag zurückzutreten. Alle eingezahlten Lehrgangsgebühren werden dann erstattet.

§4

a) Der Teilnehmer erkennt an, dass bei Praxiskursen allein die Entscheid-

ungen der Schule bzw. deren Ausbilder in seemännischer bzw. Seglerischer

Hinsicht maßgebend sind.

b) Der Teilnehmer erklärt sich bereit, fachlichen Anweisungen Folge zu

leisten, und bestätigt, 20 Minuten lang in 20 Meter tiefem Wasser

schwimmen zu können.

c) Die Anmeldung zur Prüfung wird durch die Bootsfahrschule-OWL

Organisiert.

d) Prüfungsunterlagen, die zu Beginn des Kurses ausgeteilt werden, sind

Innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zurückzugeben.

§5

a) Jeder Teilnehmer kann von seiner Anmeldung zurücktreten, wenn er dies

vor Beginn der ersten Lehrgangsstunde schriftlich mitteilt. In diesem

Fall erhebt die Bootsfahrschule OWL lediglich eine Stornogebühr in Höhe

von 30 % der Lehrgangsgebühr.

b) Bei einer späteren Kündigung seitens des Teilnehmers oder bei nicht

regelmäßiger Teilnahme am Unterricht sind gemäß 2a dennoch die gesamte

Lehrgangsgebühr zu zahlen

§6

a) Ausgefallene Lehrgangsstunden die durch das Personal zu vertreten sind,

werden nachgeholt.

b) Eine nicht bestandene Prüfung berechtigt zur kostenlosen Wiederholung

des Theorie-Unterrichtes bis zu 2x.

c) Mit bestandener Prüfung hat die Bootsfahrschule-OWL ihre vertraglichen

Pflichten erfüllt.

§7

a) Seitens der Bootsfahrschule-OWL ist keine Unfallversicherung für die

Teilnehmer der Lehrgänge abgeschlossen. Auch haftet die Bootsfahrschule-OWL

nicht bei Schäden, Verlusten und/oder Verletzungen innerhalb ihrer

Räumlichkeiten.

b) Wir empfehlen daher den Abschluß einer Unfallversicherung vor Lehrgangs-

beginn.

c) Schäden am Schiff oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach

Zivilrechtlichen Vorschriften haftbar ist, sind von diesem nur insoweit

Zu tragen, als sie nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung

des Bootes abgedeckt sind.

§8

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt

dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.

§9

a) Gerichtsstand ist Detmold.

b) Für Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht.